Grundstücksentwässerung die Zweite

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Jetzt geht der ganze Blödsinn  mit der Grundstücksentwässerung von vorne los.

Diesmal haben wir Post von der Gemeinde, unseren Antrag auf Anschluss ans Kanalnetz betreffend. Die Palette Fragen klären wir bei einem Vor-Ort-Termin auf dem Baugrundstück. Es stellt sich heraus, das es Probleme gibt. Im Falle einer Rohrverstopfung (Es gab hier die letzten 40 Jahre keine einzige) können die Reinigungsgeräte nicht durch Knicks fahren, die bei uns aber Zwangsläufig entstehen, weil wir die Leitung verändern müssen. Zur Auflage bekommen wir zwei Kontrollschächte zu setzen, um Notfalls von dort Spülen zu können. Die verbliebenen 5 Meter Abwasserleitung zum Elternhaus ersetzen wir auch gleich komplett, weil wir die sonst abdrücken lassen müssten nach gültiger Verordnung. Dafür ist dann bis zum Jahr 2052 Ruhe und wir müssen die Leitungen nicht mehr bis zum Jahr (wann das genau war hab ich vergessen) untersuchen lassen.

Das Regenwasser dürfen wir sammeln, wenn wir wollen. Aber der Überlauf muss in eine sogenannte Rigole enden, eine Art Drainagerohr, die in Kies verlegt wird. Zumindest hab ich das so verstanden. Von  einer Zisterne rät er uns ab, weil ein Tank in der Größe richtig Geld kostet. Die Rigole wird eh so berechnet, das sie sämtliches Wasser aufnehmen kann. Für das selbe Geld können wir auch etliche Kubikmeter Wasser von der Gemeinde kaufen, für die dann keine Abwassergebühr fällig wird. Wir sind uns noch nicht ganz sicher, was wir machen. Tatsächlich würde wohl ein Extrawasserzähler für Gartenwasser günstiger werden.

Die Idee mit dem Regenwasser war auch mehr aus Umweltüberlegungen, das man den Garten nicht mit dem kostbaren Trinkwasser giesst. In der Urplanung war noch ein Regenwassernutzungssystem geplant. Das fiel dann sehr bald (wie vieles andere) dem Rotstift zum Opfer. Das Elternhaus hat für den Garten einen Rammfilter mit Pumpe. Das reicht ggf. für Alle.

Ein informativer Termin. Alle Fragen ohne Mehrkosten geklärt. OK, nicht ganz. Es kommt eine Mappe mit den veränderten Leitungen und dazu passend eine Rechnung. Gräben zuschütten wenn die Entwässerung gelegt ist gibts auch nicht. Das muss vorher Abgenommen werden. Viel zu viel Bürokratismus. Die Gemeindemitarbeiter können da nix für. Die Vorgaben kommen vom Kreis und vom Land